Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen


1. Allgemeines


Nachstehende Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für vorliegende und zukünftige Geschäftsverbindungen.
Abweichende Vereinbarungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn wir diese schriftlich bestätigen.


2. Angebot und Lieferung


2.1 Unsere Angebote erfolgen unverbindlich und kostenfrei.


2.2 Liefertermine werden nach Möglichkeit mit den Kunden abgestimmt, sind jedoch unverbindlich. Bei etwaiger Überschreitung der Liefertermine aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, hat der Besteller kein Anrecht auf Entschädigung, sofern nicht bei Abschluß des Geschäftes eine andere Vereinbarung getroffen wurde.


2.3 Die Lieferfrist für Dienstleistungen beginnt mit dem Tag des Wareneingangs inklusive der zur Durchführung der Dienstleistung
notwendigen Unterlagen wie Betriebsanleitungen, Datenblätter, Prüfanweisungen etc. in unserem Hause.


2.4 Die Lieferfrist für Handelsware beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung.


2.5 Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Termin unser Werk verlassen hat bzw. die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

2.6 Lieferfristen verlängern sich angemessen bei von uns unabhängigen Umständen, wie z. B. Energiemangel, Betriebsstörungen, Streiks und besondere Umstände bei Zulieferern und Unterlieferanten.

2.7 Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.


2.8 Von Umständen nach Punkt 2.6 benachrichtigen wir den Kunden umgehend.


3. Gefahrenübergang


3.1 Wir liefern auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht in allen Fällen mit Absendung der Ware, auch beigestellte Prüfmittel, auf den Käufer über.


3.2 Der Abschluß einer Transportversicherung erfolgt nur auf Wunsch und zu Lasten des Kunden.


4. Prüfung und Abnahme

4.1 Der Besteller hat die gelieferten Waren und Dienstleistungen innerhalb angemessener Frist zu prüfen und Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterläßt er dies, so gilt die Lieferung oder Leistung als genehmigt.

5. Preise

5.1 Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind verbindlich.


5.2 Alle angegebenen Preise in den aktuell gültigen Preislisten, Angeboten sowie in der Auftragsbestätigung sind Nettopreise und gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie der Versand- und Verpackungskosten.


6. Zahlungsbedingungen


6.1 Rechnungen für Dienstleistungen und Reparaturen sind ohne Abzüge nach Rechnungserhalt zahlbar.


6.2 Rechnungen für gelieferte Waren sind innerhalb 14 Tagen ohne Abzüge zahlbar, jeweils vom Ausstellungsdatum der Rechnung an gerechnet.


6.3 Unbezahlte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.


6.4 Ausnahmen zu 5.1 und 5.2 gelten nur nach schriftlicher Vereinbarung.


6.5 Die Zurückhaltung der Zahlung oder die Aufrechnung wegen etwaiger, vom Lieferer bestrittener, Gegenansprüche des Bestellers, ist nicht statthaft.

6.6 Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, Mahnkosten und Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen Privatdiskontsatzes zu berechnen oder, nach unserer Wahl, von dem Abschluß ganz zurückzutreten und Schadenersatz zu beanspruchen oderSicherheit zu verlangen.


6.7 Wird bei vereinbarten Teil- oder Ratenzahlungen ein Teil- oder Ratenbetrag nicht pünktlich entrichtet, so gelten die eingeräumten Vergünstigungen als aufgehoben und der jeweilige Gesamtbetrag unserer Forderung wird fällig.


7. Garantie


7.1 Für sämtliche Dienstleistungen, die das Kalibrieren und Messen von Meß- und Prüfmitteln betreffen, gelten die gemessenen Werte nur für den Zeitpunkt der Messung.


7.2 Bei Warenlieferungen gelten die vom Hersteller der Ware definierten Garantiebestimmungen.


7.3 Im Zweifelsfall gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


8. Reparaturen


8.1 Reparaturen erfolgen ohne Gewähr wenn kein detaillierter Mängelbericht vorliegt. Eventuell zu beschaffende Reparatur-Kundendienstunterlagen werden zu Lasten des Kunden beschafft.


8.2 Bei mangelhafter Instandsetzung sind offensichtliche Mängel innerhalb 14 Tagen zu reklamieren. Mängel, die gemäß unserem Reparaturbericht beseitigt sein sollten, sind innerhalb 6 Monaten geltend zu machen.


8.3 Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung enstanden sind, oder durch Veränderungen des Auftraggebers oder Dritter entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.


9. Gerichtsstand und Erfüllungsort


9.1 Gerichtsstand bei allen, sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten, ist Titisee-Neustadt.


9.2 Erfüllungsort der Lieferung ist Titisee-Neustadt.


10. Sonstiges


Die Gültigkeit der vorstehenden Bedingungen wird nicht dadurch unwirksam, daß einzelne Bestimmungen unwirksam sind